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Zuteilungsverfahren beim Bausparvertrag
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Beim Bausparvertrag gibt es ja auch ein so genanntes Zuteilungsverfahren, welches einem dann finanzielle Mittel in Form eines Bauspardarlehens zur Verfügung stellt. Nur wie funktioniert denn ein derartiges Zuteilungsverfahren und welche Hürden müssen Bausparer dafür erst einmal überspringen? Wie und wonach berechnet sich denn die Höhe eines zu vergebenden Bauspardarlehens?
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Das Zuteilungsverfahren beim Bausparvertrag bezeichnet das Verfahren, welches der Feststellung der Zuteilungsreife eines Vertrags dient. Am Ende eines erfolgreich verlaufenden Zuteilungsverfahrens steht die Vergabe des Bauspardarlehens an den Bausparer. Das alleinige Vorliegen der Zuteilungsreife eines Bausparvertrages garantiert noch keinen erfolgreichen Verlauf des Zuteilungsverfahrens, da der Bausparkasse ein begrenzter Vertrag für die Kreditvergabe zur Verfügung steht.
Dessen Höhe richtet sich danach, in welchem Umfang später abgeschlossene Bausparverträge abgeschlossen wurden, da für die Baukreditvergabe überwiegend die Spargelder der Kunden genutzt werden, deren Verträge noch nicht zuteilungsreif sind. Die für das Zuteilungsverfahren maßgeblichen Bewertungsziffern wurden früher vierteljährlich ermittelt, heute erfolgt zumeist eine monatliche Neuberechnung.
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