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Was ist und bedeutet Tarifurlaub?
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Bezogen auf verschiedenste Arbeitsverhältnisse spricht man ja oft auch vom so genannten Tarifurlaub. Nur was stellt der Begriff Tarifurlaub in der Praxis genau dar und was regelt dieser? Hat denn der Tarifurlaub auch etwas mit Sonderurlaub zu tun und worin unterscheidet sich der Tarifurlaub vom gesetzlichen Mindesturlaub? Ist denn der Tarifurlaub grundsätzlich positiv für Arbeitnehmer und welche Vorteile erwachsen daraus?
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Der Tarifurlaub bezeichnet den in einem Tarifvertrag vereinbarten Urlaubsanspruch. Der Tarifurlaub muss mindestens dem gesetzlichen Urlaub von vier Wochen entsprechen. Zusätzlich zu Regelungen bezüglich des Erholungsurlaubs umfassen Tarifverträge Vereinbarungen zum Anspruch auf Sonderurlaub. Auch in diesem Fall sind mindestens die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
Während der gesetzliche Urlaub für alle Arbeitnehmer gleich ist, sehen viele Tarifverträge einen erhöhten Anspruch auf den Tarifurlaub infolge des Lebensalters oder der Dauer der Betriebszugehörigkeit vor. In Betriebsvereinbarungen oder auch in persönlichen Arbeitsverträgen kann ausschließlich zugunsten der Beschäftigten von den tariflichen Vereinbarungen zum Urlaub abgewichen werden, wobei der übertarifliche Urlaubsanspruch einen Wettbewerbsvorteil bei der Stellenbesetzung bietet.
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