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Klageverfahren vor dem Sozialgericht immer kostenlos?

 
Könnt ihr mir vielleicht einiges über Klageverfahren vor dem Sozialgericht mitteilen? Meine Frage wäre da speziell, ob so ein Verfahren mit irgendwelchen Kosten verbunden ist oder ob dafür gar keine Kosten einzuplanen sind? Wonach richten sich die Gebühren, wie kann man sie vielleicht vor einem Klageverfahren einmal genau berechnen? Gibt es dafür eventuell sogar auch spezielle Internetseiten, die eine solche Berechnung deutlich erleichtern?
  
PlusMinus
 
 
 
Zunächst einmal muss es zu einem Widerspruchsverfahren kommen. Hat man da keinen Erfolg, dann kann geklagt werden. Zu beachten ist jedoch, dass die Klage vor dem Sozialgericht innerhalb der Frist von einem Monat nach der Zustellung vom Widerspruchsbescheid erfolgen muss. Der Prozess ist grundsätzlich mit keinen Kosten für das Gericht verbunden.

Wird ein Rechtsanwalt benötigt, dann besteht die Möglichkeit auf den Erhalt von Prozesskostenhilfe. Zunächst ist es von Vorteil, den Sachverhalt oder den Grund für eine Klage genauer zu erläutern. Vielleicht wäre es auch empfehlenswert, sich vorab noch einmal von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Dann können die Chancen oder Kosten eventuell etwas besser eingeschätzt werden.
  
Lalilu
 
 
 
   
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