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Schenkungssteuer Freibeträge bei Bargeld
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Geldgeschenke sind grundsätzlich eine erfreuliche Angelegenheit. Dennoch möchte der Fiskus auch an diesen partizipieren und hat die Schenkungsteuer (umgangssprachliche meistens Schenkungssteuer genannt) eingeführt. Nach offizieller Lesart dient diese vorwiegend der Vermeidung einer Umgehung der Erbschaftssteuer durch Schenkungen während der Lebenszeit. Welche Freibeträge gelten bei Geldgeschenken in Form von Bargeld für die Schenkungsteuer?
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Die Steuerfreiheit bei der Schenkungsteuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis. Sie beläuft sich auf mindestens 20 000 Euro und höchstens auf 500 000 Euro. Der maximale Freibetrag gilt unter Eheleuten. Weitere Freibeträge sind 400 000 Euro für Schenkungen an Kinder und 250 000 Euro für Schenkungen an Enkelkinder. Der Freibetrag für Enkel erhöht sich nach dem Tod beider Elternteile auf 400 000 Euro.
Allen Freibeträgen bei der Schenkungsteuer gemeinsam ist, dass sie nicht für eine einmalige Schenkung, sondern für einen Zeitraum von zehn Jahren gelten. Ein Unterschied zwischen Sachgeschenken und Geldgeschenken besteht nur durch die Anwendung des Einheitswertes statt des tatsächlichen Wertes bei der Schenkung von Unternehmensanteilen und Häusern. Bei zinsfreien Darlehen gelten die nicht zu zahlenden Zinsen als Geldgeschenk.
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