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Altersvorsorge bei Selbständigen steuerlich absetzbar?
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Selbstständige müssen sich selbst um ihre Altersvorsorge kümmern, sofern sie nicht zu den wenigen Personenkreisen gehören, für die trotz der Selbständigkeit eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung oder eine berufsständische Versicherung besteht. Können sie die Ausgaben für die Altersvorsorge bei der Steuererklärung geltend machen?
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Für Vorsorgeaufwendungen besteht ein Höchstbetrag, bis zu dessen Erreichen unter anderem die Ausgaben für die Altersvorsorge von Selbständigen abzugsfähig sind. Unbegrenzt geltend machen können Selbständige jedoch die Beiträge zu den Rentenarten, deren Leistungsbezug mit einer vollen Steuerpflicht verbunden ist.
Hierzu gehören in erster Linie die Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung beziehungsweise in die Altersvorsorgekasse einer berufsständischen Versicherung. Wenn keine Versicherungspflicht besteht, kann jeder Selbständige nach eigenem Ermessen freiwillige Beitragszahlungen leisten.
Des Weiteren existieren auch noch Steuervorteile, wenn der Selbständige einen Vertrag über die Basisrente (Rürup-Rente) abschließt. Die Versicherungsbeiträge für eine private Rentenversicherung oder eine Kapital-Lebensversicherung können Selbständige ebenso wie Arbeitnehmer hingegen nur teilweise von der Einkommensteuer absetzen.
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Viele Selbständige sind ja gar nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung und müssen demnach ja wirklich noch zusätzlich vorsorgen. Gerade für Selbständige ist ja da immer die so genannte Rürup-Rente in aller Munde und bei dieser Versicherung liegt der derzeit steuerlich Berücksichtigung findende Höchstbetrag bei 23.362€ pro Jahr.
Wie viel davon nun tatsächlich steuermindernd anerkannt werden oder was das an barem Geld ausmacht, das kann ich jetzt nicht genau sagen und beziffern. Auf alle Fälle ist das aber ein wichtiges Thema und dazu würde ich auch unbedingt mal einen Steuerberater konsultieren, denn vielleicht verschenkt man ja sonst Geld.
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