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Welche Abruffristen gelten bei Abrufkrediten?
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Bei Abrufkrediten kann die Bank mit dem Kreditnehmer auch Abruffristen vereinbaren. Eine nachträgliche Verlängerung der Abruffristen ist zwar möglich, kann aber seitens der Bank mit Bereitstellungszinsen verbunden werden. Welche Abruffristen sind bei Abrufkrediten üblich? Existieren Unterschiede zwischen verschiedenen Arten von Abrufkrediten?
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Zunächst ist in der Tat zwischen zwei Sachverhalten bei Abrufkrediten zu unterscheiden. Als Verbraucherkredite handelt es sich zumeist um eine Art Zweitdispo, welcher einen vom Girokonto unabhängigen Verfügungsrahmen darstellt. In diesem Fall räumt die Bank den Abrufkredit unbefristet beziehungsweise bis auf Widerruf ein, eine Abruffrist besteht somit nicht.
Bei überwiegend im Bereich der Gewerbekredite von Selbständigen gebräuchlichen Abrufkredite als seitens der Bank verbindliche Kreditzusagen, die erst bei tatsächlicher Inanspruchnahme durch den Kunden zu einem Kreditvertrag führen, ist hingegen die Vereinbarung einer Abruffrist üblich, nach deren Ablauf das Geldinstitut nicht mehr an seine Zusage gebunden ist.
Diese Frist lässt sich frei zwischen dem Kreditnehmer und dem Kreditgeber vereinbaren. In den meisten Fällen erfolgt eine Einigung auf eine Abruffrist zwischen sechs Monaten und einem Jahr, Abweichungen davon sind jedoch bei jedem Abrufkreditvertrag möglich.
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