|
Forum rund um Geld, Geldanlage, Versicherung, Vorsorge und Finanzierung |
Wer darf alles eine Bankauskunft einholen?
|
|
|
Bei der Beantragung einer Kreditkarte oder eines Abrufkredites enthalten die Antragsbedingungen regelmäßig einen Passus, wonach der Emittent beziehungsweise der Kreditgeber eine Bankauskunft einholt. Wer ist denn eigentlich zum Einholen einer derartigen Auskunft berechtigt? Welche Grundvoraussetzungen bestehen für das Einholen einer Bankauskunft?
|
|
|
|
|
|
|
|
Eine Bankauskunft wird grundsätzlich nur zwischen Kreditinstituten erteilt. Zusätzlich können mit einer Vollbank vergleichbare Einrichtungen wie eine Kreditkartengesellschaft eine Bankauskunft anfordern. Unbedingte Voraussetzung für ihr Erteilen ist bei Privatkunden, dass diese der Vorgehensweise ausdrücklich zugestimmt haben.
Diese Zustimmung ist zwar grundsätzlich freiwillig, ohne eine solche lässt sich jedoch mal kaum eine Kreditkarte beantragen. Bei der Vergabe von Verbraucherkrediten ist das Einholen einer Bankauskunft hingegen unüblich, da sie in schriftlicher Form abgewickelt wird. Bei Geschäftskonten gilt eine Widerspruchsregelung.
In diesem Fall darf eine Bankauskunft nur erteilt werden, soweit der Bankkunde nicht ausdrücklich widerspricht. Die Definition eines Geschäftskontos ist stringenter als bankintern üblich, da das Widerspruchsverfahren die Eintragung des Unternehmens im Handelsregister voraussetzt und somit unter anderem nicht bei Geschäftskonten von Freiberuflern gilt.
|
|
|
|
|
|
|
|