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Was enthält und kostet eine Bankauskunft?
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Antragsformulare für beispielsweise eine Kreditkarte enthalten in der Regel auch den Passus, dass der Antragsteller den Emittenten bevollmächtigt, bei der angegebenen Bank eine Bankauskunft einzuholen. Bei Verbraucherkrediten wird dieser Passus selten verwendet, da Bankauskünfte schriftlich zu erteilen sind. Welche Daten sind in einer Bankauskunft enthalten? Entstehen zudem auch Kosten, wenn eine Bankauskunft eingeholt wird und wenn ja, wie hoch sind denn diese?
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Banken berechnen für eine Bankauskunft überwiegend ein Entgelt zwischen zehn und zwanzig Euro. Die Kosten sind grundsätzlich immer vom Einholenden der Auskunft zu tragen und werden üblicherweise nicht an den Kontoinhaber weiterberechnet.
Eine Bankauskunft enthält allgemeine Angaben über das Bestehen einer Geschäftsbeziehung und über weitere wesentliche Finanzdaten wie den Grundbesitz. Eine Bank übermittelt nur ihr bekannte Daten. Falls die das Girokonto führende Bank keine Kenntnis über bestehendes Wohneigentum hat, lässt sie das entsprechende Feld unausgefüllt.
Für Privatkunden relevant ist immer die Angabe über die ordnungsgemäße Führung des Girokontos. Denn insbesondere eine Kontoüberziehung - das ist ein höherer Minussaldo als im Dispositionskredit eingeräumt - führt regelmäßig zur Ablehnung eines Antrages auf eine Kreditkarte oder einen Abrufkredit, da sie als nicht korrekte Kontoführung einzustufen ist.
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