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Haben Selbständige Anspruch auf Arbeitslosengeld?

 
Auch Selbständige können durchaus arbeitslos werden, wenn sie ihr Unternehmen aufgeben müssen. Die entsprechende Gefahr besteht vor allem zu Beginn der Selbständigkeit und bei sich verändert habenden Marktbedingungen. Arbeitnehmer zahlen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung und sind im Falle eines Arbeitsplatzverlustes ganz gut finanziell abgesichert. Haben Selbstständige ebenfalls Anspruch auf Arbeitslosengeld und wer bezahlt denn die Versicherungsbeiträge?
  
Maxxe
 
 
 
Wenn Selbständige keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung zahlen, wozu sie nicht verpflichtet sind, erwerben sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Anders verhält es sich mit dem Arbeitslosengeld II, wofür sich der Leistungsanspruch alleine aus der Bedürftigkeit und der grundsätzlichen Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt ergibt.

Das ALG II kann auch von Selbständigen in Anspruch genommen werden, deren Einkommen aus ihrer Tätigkeit unterhalb der Bedarfsgrenze liegt. Selbständige können durch freiwillige Einzahlungen in die Arbeitslosenversicherung einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I erwerben. Die Höhe des Arbeitslosengeldes für Selbständige berechnet sich nicht anhand des zuvor erzielten Einkommens, sondern hängt vom erreichten Schulabschluss ab.

Freiwillige Einzahlungen in die Arbeitslosenversicherung zum Erwerb eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld I sind in den ersten Jahren nach der Unternehmensgründung sinnvoll, da viele Selbständige ihren Betrieb nach wenigen Jahren wieder aufgeben.
  
Freibeuter
 
 
 
Mir ist so eine Situation bisher noch nicht passiert, aber wenn man sich gegen Arbeitslosigkeit versichert, dann hat man bestimmt auch Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn man sein Gewerbe aufgibt. Ohne jegliche Versicherung und ohne jeglichen Einkünfte, da wird man sich wohl an die Agentur für Arbeit wenden müssen und dort Leistungen in Form von Arbeitslosengeld II beantragen. Wer die Versicherungsbeiträge für eine Arbeitslosenversicherung bezahlt, das hängt vielleicht auch von deiner Unternehmensform ab. Aber dazu würde ich mich schon doch lieber mal eingehend von einem versierten Steuerberater informieren lassen und sämtliche Möglichkeiten mal durchkalkulieren und ausloten.
  
helgie
 
 
 
   
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