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Verstoß oder Verletzung von Bankgeheimnis strafbar?

 
Mit dem Bankgeheimnis werden Bankkunden ja wohl davor geschützt, dass ihr Bankberater oder eine andere im Geldinstitut beschäftigte Person unerlaubte Informationen weitergibt. Das Bankgeheimnis ist allerdings in Deutschland weniger als in anderen Staaten ausgeprägt, da neben den Strafverfolgungsbehörden auch Finanzämter einen Auskunftsanspruch besitzen, falls der Steuerpflichtige seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt. Ist denn die unerlaubte Weitergabe von Bankdaten als Verstoß gegen das Bankgeheimnis eigentlich strafbar oder andere mögliche Konsequenzen?
  
Klartext
 
 
 
Der Verstoß gegen das Bankgeheimnis stellt wohl eher keinen eigenen Straftatbestand dar, sondern ist als Verstoß gegen die Bestimmungen zum Datenschutz zu werten und kann als solcher strafrechtlich verfolgt werden. Des Weiteren besteht bei der unerlaubten Weitergabe von Daten ein Rechtsanspruch auf Schadenersatz. Eine Strafverfolgung bei der unerlaubten Weitergabe von Bankdaten erfolgt in der Regel nur auf Antrag des Geschädigten oder des Geldinstitutes, obgleich das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung nicht generell verneint wird.

Die meisten Kreditinstitute reagieren auf von ihnen aufgedeckte Verstöße gegen das Bankgeheimnis mit einer Kündigung des schuldigen Angestellten und erstatten keine Strafanzeige, da sie Aufsehen und vor allem eine öffentliche Berichterstattung über die Vorfälle vermeiden wollen. Dass die Verletzung des Bankgeheimnisses ein Verstoß gegen die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag darstellt, ist unbestritten.
  
antenne
 
 
 
   
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