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Welche Beitragszeiten rechtfertigen einen Rentenanspruch?
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Die rentenrechtlichen Zeiten sind in unterschiedliche Varianten aufgeteilt, von denen die Beitragszeiten die für die spätere Rentenberechnung wichtigsten Zeitabschnitte darstellen. Welche Zeiten werden für als Beitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung gewertet? Wie viele Beitragsjahre oder Beitragszeiten müssen für den Rentenbezug erreicht werden?
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Ein Rentenanspruch in der Altersrente besteht bereits nach einer Wartezeit von fünf Jahren. Für andere Sachverhalte sind unterschiedliche Sachverhalte mit Wartezeiten zwischen fünfzehn und fünfundvierzig Jahren festgelegt. Dafür gelten nicht nur Beitragszeiten, sondern besonders bei einer notwendigen Wartezeit von fünfunddreißig Jahren auch noch zahlreiche weitere Zeiten wie die Anrechnungszeit.
Bei der Rente für besonders langjährig versicherte Beschäftigte werden hingegen weitgehend nur Pflichtbeitragszeiten angekündigt. In Bezug auf den Rentenanspruch, stellen diese nur einen Teil der Beitragszeiten dar, da diese auch durch freiwillig bezahlte Rentenversicherungsbeiträge entstehen. Des Weiteren gelten Zeiten fiktiver Beitragszahlungen wie Kindererziehungszeiten als Beitragszeiten. Für frühere Wehrpflichtige und Zivildienstleistende hat der Bund vollwertige Beiträge zur Rentenversicherung bezahlt.
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Einen Rentenanspruch erwirbt man sich schon mit einer beitragspflichtigen Tätigkeit von 5 Jahren. Was die Wartezeiten angeht, so sind diese wohl unterschiedlich ausgestaltet. Für nähere Informationen und Erklärungen, empfehle ich mal diese Übersicht der Deutschen Rentenversicherung. Darin ist alles gut erklärt, was überhaupt alles in eine Rentenberechnung einfließt, wie man sich freiwillig rentenversichern kann, welche Kindererziehungszeiten Anerkennung finden, was als Ersatzzeit gilt oder wie auch beitragsfreie Jahre eine Anrechnung finden können.
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