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Abschreibungsdauer von PC, Software und Büromöbel
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Für das Büro benötigte Gegenstände dürfen nur bei geringem Wert direkt im Kaufjahr als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. In anderen Fällen ist auch eine Aktivierung der entsprechenden Anschaffungen und die anschließende Abschreibung erforderlich. Welche Abschreibungszeiträume gelten für einen betrieblich genutzten PC und für Software? Innerhalb welchen Zeitraums können Büromöbel abgeschrieben werden? Was besagen denn AfA-Tabellen in punkto Abschreibung?
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Die Abschreibungsdauer lässt sich der Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten AfA-Tabelle entnehmen. Afa steht für Absetzung für Abnutzung, wie die steuerliche Behandlung der Abschreibung offiziell heißt. Bei einem PC gibt die Tabelle als übliche Nutzungsdauer drei Jahre an. Bei Büromöbeln gilt hingegen die Abschreibung über einen Zeitraum von dreizehn Jahren als Standard.
Eine verkürzte Abschreibungsfrist ist möglich, wenn der Betrieb glaubhaft macht, die angeschafften Produkte nur während eines geringeren Zeitraums nutzen zu können. Das ist vor allem bei stark beanspruchten oder erhöhten Anforderungen an den Zustand ausgesetzten Möbeln wie der Ausstattung eines Kundengesprächen dienenden Raumes der Fall. Wenn die Möbel vorher aussortiert werden, erfolgt eine Sonderabschreibung des Restwertes. Für Softwareprodukte beträgt die Abschreibungsdauer üblicherweise fünf Jahre.
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