Login :: Anmelden
Startseite Forum rund um Geld, Geldanlage, Versicherung, Vorsorge und Finanzierung
Sie befinden sich hier: Startseite Rund ums Geld
    

Familienrechtliche Unterhaltszahlungen nach Scheidung

 
Unterhaltszahlungen kommen für verschiedene Sachverhalte wie die Zahlung an Kinder und den Unterhalt an den früheren Ehepartner nach einer Scheidung in Betracht. Die genaue Höhe wird zwar wohl vom Gericht festgelegt, es existieren aber Grundlagen. Nach welchen Familienrechtlichen Kriterien wird demzufolge die Höhe von Unterhaltszahlungen durch den jeweiligen Richter festgelegt? Wie lange gilt denn ein derartiger Unterhaltsanspruch?
  
takker
 
 
 
Die Festlegung der Unterhaltszahlungen folgt mehreren Prinzipien. Zunächst muss dem Unterhaltspflichtigen der gesetzliche festgelegte Selbstbehalt schon verbleiben. Für dessen Anwendung gilt jedoch nicht zwingend das tatsächliche Einkommen. Der Richter kann höhere Einkünfte als Grundlage für die Unterhaltsberechnung ansetzen, wenn der Zahlungspflichtige diese bei ausreichendem Bemühen um einen entsprechend dotierten Arbeitsvertrag wahrscheinlich erzielen würde.

Für den Kindesunterhalt gelten die in der Düsseldorfer Tabelle aufgeführten Beträge als Richtlinie, von dieser darf der Richter jedoch abweichen. Nach einer Ehescheidung besteht der Unterhaltsanspruch des Ex-Gatten nicht dauerhaft, er richtet sich grundsätzlich nach dem Einkommen des Partners und den Lebensverhältnissen während der Ehe. Der Ehevertrag kann bereits Regeln zum Unterhalt oder auch die ersatzweise Leistung einer Einmalzahlung im Scheidungsfall vorsehen.
  
Looping
 
 
 
   
Zum antworten bitte einloggen oder jetzt anmelden Um ein neues Thema zu erstellen bitte einloggen
   
Seite 1 von 1  
   
   
Ähnliche Themen:
 
thema-finanzen.de Web