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Gebühren und Kosten von Sozialgerichtsverfahren

 
Sozialgerichte sind ja gemäß Presseberichten häufig überlastet, obgleich die meisten Kläger kaum in der Lage sein dürften, die Prozesskosten zu bezahlen. Einige Veröffentlichungen weisen auf die Kostenfreiheit der Klagen vor Sozialgerichten hin und geben zu bedenken, dass diese zu den Gründen für die große Klagebereitschaft gehöre. Trifft es tatsächlich zu, dass Klageverfahren vor dem Sozialgericht immer kostenlos sind?
  
bayovare
 
 
 
Die Kostenfreiheit der Klageverfahren vor dem Sozialgericht trifft nicht in jedem Fall, tatsächlich aber auf die meisten der Klagenden zu. Sie gilt generell für Leistungsempfänger und für gegen eine Sozialversicherung klagende Versicherte. Eine weitere generelle Kostenfreiheit vor dem Sozialgericht gilt für behinderte Personen. Das gilt auch für Menschen, die gegen die Ablehnung der Feststellung einer Behinderung klagen, da sie bei einem Erfolg ihrer Klage als Behinderte anerkannt werden.

Ohne Kostenfreiheit vor dem Sozialgericht würden viele Leistungsempfänger auf die Durchsetzung ihrer Rechte verzichten. Klagen vor dem Sozialgericht sind jedoch nicht kostenfrei, wenn sie von einem Leistungserbringer oder einem Arbeitgeber eingebracht werden. Die Kostenfreiheit für Versicherte und Leistungsempfänger bezieht sich aber auch auf eine mögliche Berufungsverhandlung vor dem Landessozialgericht.
  
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