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Höhe der Ausgabeaufschläge bei Aktien- und Investmentfonds
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Beim Erwerb von diversen Wertpapieren mit Ausnahme von Anleihen müssen Anleger in der Regel neben dem eigentlichen Kaufpreis auch einen Ausgabeaufschlag bezahlen; in einigen Fällen erfolgt der Verkauf ohne diesen Aufpreis. Wie wird denn aber die Höhe der Ausgabeaufschläge beim Verkauf von Wertpapieren berechnet? Existieren Pauschalen oder erfolgt die Ermittlung von Ausgabenaufschlägen anhand des Nennwertes?
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Der Ausgabeaufschlag bei Wertpapieren wird fachsprachlich als Agio bezeichnet. Seine Berechnung erfolgt nicht pauschal, sondern immer als Prozentsatz vom entsprechenden Wertpapier. In vielen Fällen sind Ausgabeaufschläge in Höhe von drei bis fünf Prozent des Nennwertes eines Wertpapieres üblich.
Eine Besonderheit gilt bei der Neuemission von Aktien, bei der sich der tatsächliche Verkaufspreis erst während der Phase der Emission am Markt bildet. In diesem Fall stellt der Betrag den Ausgabeaufschlag dar, um den der Emissionspreis den Nennwert übersteigt. Konsequenterweise kann bei nennwertlosen Aktien nicht von einem Ausgabeaufschlag gesprochen werden.
Die Umgangssprache verwendet für den Ausgabeaufschlag auch den Begriff Aufgeld. Fachsprachlich ist das unkorrekt, denn das Aufgeld bezeichnet den zusätzlich zum Zuschlagspreis an ein Auktionshaus zu zahlenden Betrag, dessen Berechnung üblicherweise ebenfalls vom gebotenen Versteigerungsbetrag aus erfolgt.
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