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Möglichkeiten und Kosten rückwirkender Kontoauszüge

 
Sowohl auf behördliche Anforderung als auch aus Eigeninteresse kann die rückwirkende Anforderung älterer Kontoauszüge notwendig werden. Einen entsprechenden Service bieten ja alle Banken an, wobei nicht immer angegeben ist, für welchen Zeitraum die Möglichkeit zur nachträglichen Anforderung der Auszüge besteht. Wie lange lassen sich denn Kontoauszüge rückwirkend anfordern, was kostet diese Bereitstellung und gibt es gesetzliche Aufbewahrungspflichten seitens der Bank?
  
Dalli
 
 
 
Da für Geschäftsbriefe eine Aufbewahrungspflicht von zehn Jahren besteht und Kontoauszüge - auch bei ausschließlich elektronischer Bereitstellung oder bei ihrem Ziehen durch den Kunden am Kontoauszugsdrucker - als solche gelten, ist die rückwirkenden Anforderung für diesen Zeitraum grundsätzlich möglich.

Die meisten Banken berechnen jedoch hohe Entgelte für das nachträgliche Anfordern von Kontoauszügen, wenn das Erstellungsdatum des Auszuges mehr als ein Jahr zurückliegt. Zwanzig Euro pro Kontoauszug sind da keine Seltenheit.

Sollte die Anforderung durch eine Behörde erfolgen, kann der Kontoinhaber diese häufig vermeiden, indem er diese um die Anforderung bittet. In diesem Fall erfüllt die Bank eine gesetzliche Pflicht und muss die verlangten Kontoauszüge dann auch unentgeltlich zur Verfügung stellen. Das gilt auch bei einer Verweigerung zur Mitwirkung gegenüber der Behörde, diese wirkt sich aber regelmäßig ungünstig auf das weitere Prüfungsvorgehen aus.
  
zwilling
 
 
 
   
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