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Höhe der Gewinnausschüttung bei Selbständigen
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Selbständige müssen einen Teil ihres Gewinns für den eigenen Lebensunterhalt verwenden. Die Investition eines weiteren Anteils in das betriebliche Wachstum ist sinnvoll. Welche Höhe der Gewinnausschüttung bietet sich denn für Selbständige und Freiberufler an? Existieren für die Höhe der Privatentnahmen rechtliche Vorschriften? Sind monatlich gleichbleibende oder je nach Erfolg schwankende Gewinnausschüttungen sinnvoll?
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Jeder Selbständige entscheidet selbst, welchen Teil des Gewinnes er ausschüttet; bei Gesellschaften müssen sich aber die Gesellschafter über diese Frage einig werden. Neben einer prozentualen Gewinnausschüttung besteht die Möglichkeit, dass ein Selbständiger das Unternehmergehalt nicht nur als Element der Kalkulation verwendet, sondern sich tatsächlich einen entsprechenden Betrag in monatlich gleicher Höhe als Privatentnahme auszahlt.
Die Ausschüttung des gesamten Gewinnes ist zwar möglich, in den meisten Fällen jedoch nicht sinnvoll. Vielmehr bietet sich die Verwendung eines Teils des Jahresgewinns für Investitionen an. Die feste monatliche Privatentnahme lässt sich mit einer vom Gewinn abhängigen Ausschüttung verbinden, indem der Unternehmer sich bei gutem Geschäftsergebnis im Anschluss an die Erstellung der Jahresbilanz oder an die Durchführung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung eines Jahres eine zusätzliche Auszahlung bewilligt.
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Na ja, irgendwelche rechtlichen Vorschriften, die wird es schon geben, gerade wenn es um Gewinnausschüttungen bei Selbständigen geht. Denn da wird das Finanzamt bestimmt hellwach und schaut sich die Ergebnisse der Firma schon mal etwas genauer an, denn eine Aushöhlung des Firmenkapitals, das wäre natürlich unzulässig. Wenn überhaupt, dann würde ich eine Gewinnausschüttung einmal im Jahr vornehmen und die Höhe eben am Jahresergebnis und am Gewinn festmachen. Aber 50% Gewinnausschüttung sollten wohl machbar sein, aber das würde ich unbedingt mit einem Steuerberater klären.
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