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Wie lange gilt eine Bankvollmacht?
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Eine Bankvollmacht erlaubt einem Dritten, Bankgeschäfte im Namen des Kontoinhabers durchzuführen, wobei der Umfang einer solchen Vollmacht beschränkt werden kann. Gibt es gesetzliche Vorschriften oder bankübliche Verfahrensweisen, wie lange eine einmal erteilte Vollmacht gilt? Kann die Dauer einer Bankvollmacht vom Vollmachtgeber beschränkt werden? Lässt sich eine einmal erteilte Bankvollmacht später widerrufen?
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Das in Deutschland übliche Verfahren ist die transmortale Bankvollmacht, deren Geltung unbegrenzt ist und sich auch über den Tod des Kontoinhabers erstreckt. Alternativ lässt sich eine prämortale Vollmacht erteilen, welche mit dem Ableben des Vollmachtgebers erlischt, allerdings von vielen Banken nicht angeboten wird.
Anders als in Deutschland ist in der Schweiz die prämortale Vollmacht üblich. Eine besondere Variante stellt die postmortale Bankvollmacht dar, deren Wirksamkeit erst mit dem Tod des Kontoinhabers beginnt und die nahtlose Verfügbarkeit über dessen Vermögen sicherstellt. Ein Widerruf der erteilten Bankvollmacht ist jederzeit möglich.
Eine direkte Befristung bieten die meisten Banken jedoch nicht oder ausschließlich für Geschäftskonten an. Besser als Bankvollmacht ist der Begriff Kontovollmacht, da die erteilte Vollmacht grundsätzlich nicht für alle, sondern nur für die ausdrücklich in ihr benannten Bankkonten des Vollmachtgebers gilt.
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