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Aktuelle Abschreibungstabelle für Immobilien
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Immobilien sind wohl eher besonders langfristige Anlagegüter und sind aus diesem Grund mit langen Abschreibungsfristen ausgestattet. Wie lauten denn die Abschreibungsfristen auf Immobilien? Bestehen da Unterschiede hinsichtlich der Art einer Immobilie? Gibt es veröffentlichte Tabellen, aus denen sich die Abschreibungsfrist einer konkreten Immobilie erkennen lässt? Welche Regel gilt hinsichtlich der Abschreibungsdauer, wenn eine Bestandsimmobilie erworben wird?
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Die Abschreibung für Immobilien betrifft hinsichtlich der steuerlichen Absetzbarkeit nur vermietete Objekte. Bei diesen gehen die Finanzbehörden nämlich von einer fiktiven Nutzungsdauer von fünfzig Jahren aus und erlauben folglich die Absetzung für Abnutzung in Höhe von zwei Prozent jährlich über diesen Zeitraum.
Bei einem zwischenzeitlichen Verkauf aktiviert der Neuerwerber den Kaufpreis und schreibt diesen erneut über fünfzig Jahre ab, lediglich bei vor 1925 errichteten Häusern verkürzt sich der Zeitraum dann auf vierzig Jahre. Sanierungen sind je nach Art innerhalb von zwei bis fünf Jahren abzugsfähig.
Zu beachten ist, dass die Absetzung für Abnutzung ohne den Grundstückswert erfolgt, da Grundstücke grundsätzlich keinen Wertverlust erleiden. Eine Sonderfälle berücksichtigende Tabelle ist unter der Gebäude Abschreibung einsehbar.
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