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Lastschriften auch ohne Kontodeckung möglich?
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Lastschriften stellen ja meistens eine bequeme Art der Bezahlung dar. Zudem sparen sie in der Regel einen Zinstag ein, da die Abbuchung erst zum Fälligkeitstag erfolgt, während eine Überweisung mindestens einen Tag vor der Fälligkeit der zu begleichenden Forderung eingereicht werden muss. Sind Lastschriften auch möglich, wenn das Konto nicht gedeckt ist oder weist die Bank das entsprechende Ersuchen in diesem Fall immer zurück?
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Zunächst ist ja mal der Begriff der Kontodeckung zu klären. Diese besteht gemäß der Beurteilung der Bank nicht nur bei ausreichendem Guthaben auf dem Girokonto, sondern auch wenn der eingeräumte Dispositionskredit für den Einzug der Lastschrift ausreicht. Ob die Bank eine ungedeckte Lastschrift einlöst, richtet sich nach ihren Gepflogenheiten.
Die meisten Geldinstitute lassen eine geringfügige Kontoüberziehung als Folge einer Lastschrift zu, einige Geldinstitute erlauben eine solche jedoch nicht. Bei Konten für Minderjährige und bei P-Konten darf das Geldinstitut weder einen Dispositionskredit einräumen noch eine Überziehung dulden und muss ungedeckte Lastschriften zwingend zurückweisen.
Bei jeder erteilten Einzugsermächtigung unterschreibt der Kontoinhaber eine Klausel, wonach ihm bekannt ist, dass die Bank eine nicht durch Guthaben oder den eingeräumten Verfügungsrahmen gedeckte Lastschrift nicht einlösen muss.
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