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Unterliegen alle Selbständigen einer Betriebsprüfung?

 
Selbständige ermitteln ihren Gewinn und damit indirekt ihre Steuerlast, indem sie eine Bilanz erstellen oder die Einnahmen-Überschuss-Rechnung durchführen. Ob die von ihnen angegebenen Daten korrekt sind, ermittelt das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung, zumal Selbständige bei ihrer Steuererklärung ohne ausdrückliche Aufforderung des Finanzamtes keine Buchungsbelege einreichen müssen. Unterliegen alle Selbständigen einer regelmäßigen Betriebsprüfung?
  
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Grundsätzlich kann das Finanzamt bei allen Selbständigen eine Betriebsprüfung vornehmen. Bei Selbständigen mit geringen Umsätzen unterbleibt diese jedoch häufig beziehungsweise findet im statistischen Durchschnitt seltener als alle fünfzig Jahre und damit bei vielen kleinen Betrieben gar nicht statt.

Zusätzlich kann das Finanzamt anstelle einer umfassenden Betriebsführung die Anforderung von Buchungsbelegen und Kontoauszügen zum Geschäftskonto vornehmen und auf diese Weise eine eingeschränkte Prüfung der für die Besteuerung relevanten Angaben durchführen. Die Häufigkeit von Betriebsprüfungen richtet sich nach der Branche des Selbständigen und nach seinem Umsatz beziehungsweise Gewinn.

Zusätzlich prüfen die meisten Finanzämter Betriebe, in denen häufig mit Bargeld hantiert wird, überdurchschnittlich häufig, da nicht direkt verbuchte Beträge erfahrungsgemäß einen Anreiz zur Steuerverkürzung darstellen.
  
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Ich würde auch mal denken, dass eher große Unternehmen einer regelmäßigen Betriebsprüfung unterliegen und kleinere wohl eher nach einer Art Zufallsprinzip ausgewählt werden. Wenn natürlich die Einnahmen-Überschuss-Rechnungen von beispielsweise fehlerhaft sind oder einen berechtigten Grund der Unglaubwürdigkeit haben, dann kann natürlich auch mal schnell eine Betriebsprüfung seitens des Finanzamtes anberaumt werden. Deswegen können gerade Selbständige das Risiko einer Betriebsprüfung bestimmt minimieren, wenn diese gerade in steuerlichen Angelegenheiten keine Auffälligkeiten zeigen und seine Steuern immer schön termin- und fristgerecht abführt.
  
Oskar
 
 
 
   
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