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Einkommensgrenzen um Bausparprämie zu beantragen
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Zu den staatlichen Förderungen zum Erwerb von Wohneigentum gehört ja auch die Bausparprämie. Diese ist an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden. Welche Höhe darf das Einkommen nicht überschreiten, damit der Anspruch auf den Erhalt der Bausparprämie besteht? Gibt es darüber hinaus Höchstgrenzen hinsichtlich der Summe der jährlichen Bausparprämie? Wie erfolgt die Auszahlung der entsprechenden Prämie?
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Die Bausparprämie ist eine Unterart der Wohnungsbauprämie. Ihre Auszahlung setzt aktuell voraus, dass der Empfänger als Alleinstehender ein zu versteuerndes Einkommen von weniger als 25 600 Euro im Jahr erzielt, für Eheleute erhöht sich der Betrag bei Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer auf 51 200 Euro. Der maximale Betrag der Bausparprämie beträgt jährlich 45,06 Euro bei Alleinstehenden und 90,11 Euro bei Ehepaaren.
Dieser Wert ergibt sich aus den jeweils maximal förderungsfähigen Leistungen und deren Bezuschussung in Höhe von 8,8 Prozent. Die Überweisung der Bausparprämie erfolgt direkt auf das bei der Bausparkasse geführte Konto. Mit Ausnahme weniger Tatbestände ist die erhaltene Wohnungsbauprämie zurückzuzahlen, wenn das Geld nicht für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wird.
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