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Voraussetzungen zu Invaliditätsanspruch geltend machen

 
Der Begriff Invaliditätsanspruch ist ja sehr weit gefasst und auch definiert. Mich würde aber jetzt mal interessieren, welche Voraussetzungen man denn eigentlich erfüllen muss, um einen Invaliditätsanspruch überhaupt geltend machen zu können. Welche Ereignisse könnten denn beispielsweise eintreten um auch daraus einen Invaliditätsanspruch ableiten zu können? Wie sind denn beispielsweise die Modalitäten einer Kostenübernahme bei Invaliditätsfällen geregelt?
  
Klartext
 
 
 
Mit dem Invaliditätsanspruch ist das Recht gemeint, als Invalide anerkannt zu werden und die entsprechenden Leistungen zu erhalten. Diese richten sich nach der einzelnen Versicherungsart und sind für die Erwerbsminderungsrente umfassender als für eine private Invaliditätsabsicherung. Im speziellen Sinn meint der Invaliditätsanspruch das Recht eines Soldaten, nach einer im Kriegs- oder Verteidigungsdienst erlittenen Verletzung weiterhin vom Staat versorgt zu werden.

Dieser bezieht sich traditionell nicht nur auf die Leistungspflicht bei dauerhaften Kriegsschäden, sondern noch entsprechend der ursprünglichen Wortbedeutung auch auf die Übernahme der Heilkosten bei heilbaren Verletzungen und Verwundungen. Bei dauerhafter Beeinträchtigung stellt die Wiedereingliederung in das Zivilleben einen bedeutenden und vordergründigen Teil des Invaliditätsanspruches dar.
  
Schmalhans
 
 
 
   
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