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Wer hat wann und wofür einen Beihilfeanspruch?
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Die Beihilfe ist eine Form der Fürsorge des Dienstherren für Beamte und gleichgestellte Personen. Sie übernimmt einen Teil der Behandlungskosten im Krankheitsfall, während die weiteren Kosten ja über den Beihilfetarif einer privaten Krankenkasse abzusichern sind. Wer hat einen Beihilfeanspruch? Unter welchen Voraussetzungen leistet die Beihilfe? Gibt es Unterschiede zwischen Bundesbeamten und Landesbeamten?
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Neben Beamten und auch diesen gleichgestellten Personen haben Ehepartner und Kinder Anspruch auf die Leistungen der Beihilfe, sofern diese nicht eigenständig krankenversicherungspflichtig sind. Einen Sonderfall stellen Soldaten dar, bei denen der Beihilfeanspruch in der Regel durch die kostenlose Betreuung durch den Truppenarzt ersetzt wird. Die Leistungen der Beihilfe entsprechen in etwa denen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die Beihilfetarife der privaten Krankenversicherer berücksichtigen diesen Umstand und sind auch dahingehend kalkuliert, dass einige Leistungen ausschließlich privat erstattungsfähig sind. Die Grundbedingungen zwischen Bundesbeamten und Landesbeamten sind bei der Beihilfe identisch, allerdings unterscheiden sich die Beihilfesätze zwischen den einzelnen Bundesländern - und somit auch die Tarife der privaten Versicherung - geringfügig voneinander.
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