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Gilt in Deutschland noch ein Bankgeheimnis?
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Das Bankgeheimnis soll den Bankkunden vor der unbefugten Weitergabe von Informationen schützen. Gelegentlich ist zu hören, dass es aufgrund mehrerer Lockerungen hinsichtlich der Berechtigung zur Weitergabe in Deutschland kein echtes Bankgeheimnis mehr gäbe. In welcher Hinsicht existiert denn in Deutschland weiterhin ein Bankgeheimnis und in welchen Bereichen ist dieses ganz oder teilweise aufgehoben?
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Das Bankgeheimnis, das korrekt Bankkundengeheimnis heißt, besteht in Deutschland grundsätzlich weiterhin. Gegenüber Privatpersonen sind Auskünfte nur mit einer Vollmacht oder deren ausdrücklicher Zustimmung zulässig. Diese Regelung gilt jedoch für Privatkunden, bei Geschäftskonten sind allgemeine Auskünfte hingegen erlaubt, solange der Bankkunde nicht widerspricht. Gegenüber öffentlichen Stellen ist das Bankgeheimnis jedoch eingeschränkt.
Finanzämter wenden sich erst an die Bank, wenn der Steuerpflichtige die Mitarbeit bei der Klärung von Steuerfragen verweigert hat. Betriebsprüfer nehmen nur bei begründetem Verdacht auf eine Steuerverkürzung Einblick in Privatkonten, sofern diese vom Geschäftskonto getrennt geführt werden. In Zivilverfahren gilt ein Aussageverbot für Bankmitarbeiter, sofern der Kunde sie nicht von ihrer Verschwiegenheitspflicht befreit. In Strafverfahren ist das Bankgeheimnis hingegen aufgehoben, da kein Zeugnisverweigerungsrecht für Bankangestellte besteht.
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