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Kann man Besteuerung von Aktiengewinnen umgehen?

 
Aktiengewinne werden im Rahmen der Abgeltungssteuer erfasst. Das gilt für realisierte Kursgewinne ebenso wie für die erhaltenen Dividenden. Die anfallenden Steuern verringern den Nettoerlös der Dividenden beziehungsweise Kursgewinne beträchtlich. Gibt es legale Methoden, die Besteuerung von Aktiengewinnen zu vermeiden beziehungsweise diese zu umgehen? Was gilt für die Anrechnung von Verlusten aus anderen Aktiengeschäften?
  
Pommersche
 
 
 
Aktiengewinne müssen nicht unbedingt versteuert werden, wenn sie den Freibetrag nicht übersteigen und der Anleger einen Freistellungsauftrag eingereicht hat. Bei Anlegern, die keine weiteren steuerpflichtigen Einnahmen erzielen, kommt zudem eine Nichtveranlagungsbescheinigung in Betracht. Zudem müssen Kursgewinne nicht versteuert werden, solange der Aktienbesitzer auf ihre Realisierung verzichtet, da reine Buchgewinne nicht als Kapitalerträge gelten.

Kursverluste werden bei der Berechnung der Steuerhöhe für Kursgewinne immer gegengerechnet. Die Kapitalertragssteuer auf Dividenden entfällt dann, wenn die Aktiengesellschaft diese nicht aus dem Jahresgewinn, sondern aus dem steuerlichen Einlagenkonto ausschüttet.

In diesem Fall erhöht sich jedoch fast immer der zu versteuernde Kursgewinn bei einem eventuellen Aktienverkauf, da die auf diese Weise ausgezahlte Dividende in steuerlicher Hinsicht den Kaufpreis der betroffenen Aktien nachträglich verringert. Die Geldanlage im Ausland umgeht zwar die deutsche Abgeltungssteuer, dafür müssen Dividenden und Kursgewinne aber in der Steuererklärung abgegeben und mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.
  
Insulaner
 
 
 
   
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