|
Forum rund um Geld, Geldanlage, Versicherung, Vorsorge und Finanzierung |
Berechnung und Erhebung von Schätzgebühren
|
|
|
Plant man beispielsweise den Verkauf einer Immobilie, so ist es ja wohl ratsam diese im Vorfeld mal von einem Gutachter auf ihren Wert schätzen zu lassen. Mich würde in diesem Zusammenhang mal interessieren, ob denn in solchen Fällen immer Schätzgebühren anfallen und wenn ja, wie diese berechnet werden und in welcher Form weitergegeben werden können.
Wie verhält es sich denn bei Banken wenn man einen Immobilienkredit beantragen möchte? Will die Bank dann auch ein Wertgutachten haben und wer trägt die Kosten?
|
|
|
|
|
|
|
|
Schätzgebühren sind Entgelte, welche für die Schätzung eines Wertgegenstandes anfallen. Sie sind grundsätzlich von demjenigen zu tragen, der die Schätzung in Auftrag gibt. Die Inkaufnahme von Schätzgebühren ist in vielen Fällen durchaus sinnvoll, da die professionelle Schätzung den Verkauf von Wertgegenständen und Immobilien unterhalb des tatsächlichen Wertes verhindert.
Nicht zulässig ist jedoch die Berechnung oder Weitergabe von Schätzgebühren durch ein Kreditinstitut an den Antragsteller auf einen Immobilienkredit, da die Bank mit der Schätzung in ihrem eigenen Interesse handelt und einen möglichen Verlust bei einer späteren Verwertung der Immobilie aufgrund von Zahlungsunregelmäßigkeiten verhindert. Sie kann die Schätzkosten jedoch faktisch dem Antragsteller auferlegen, indem sie die Vorlage einer Wertschätzung einer Kaufimmobilie verlangt.
|
|
|
|
|
|
|
|