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Was ist und bedeutet eine vorläufige Deckungszusage?
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Bei Versicherungsverträgen besteht ja wohl die Möglichkeit, eine vorläufige Deckungszusage des Versicherers zu erhalten. Was ist die vorläufige Deckungszusage? Welche konkrete Bedeutung kommt ihr zu? Ist die vorläufige Deckungszusage bei allen Arten von Versicherungsverträgen möglich oder bezieht sie sich auf bestimmte Versicherungssparten? Wann endet die vorläufige Deckungszusage? Wie erfolgt die Beitragszahlung für die vorläufige Deckungszusage?
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Die vorläufige Deckungszusage bedeutet, dass der Versicherer bereits vor dem Eingang der ersten Versicherungsprämie den vereinbarten Versicherungsschutz nahezu immer gewährt. Die vorläufige Deckung ist bei Pflichtversicherungen wie der Kfz-Haftpflichtversicherung unverzichtbar, damit das zu versichernde Fahrzeug umgehend in Betrieb genommen werden darf.
Sie kann bei freiwilligen Versicherungen ebenfalls vereinbart werden, was in der Praxis vor allem bei kurzfristigen Versicherungsabschlüssen relevant ist, sofern der Versicherungsnehmer keine Einzugsermächtigung erteilt. Die vorläufige Deckungszusage endet, sobald die Prämie eingeht und somit der Hauptvertrag in Kraft tritt.
Des Weiteren hebt die Nichtbezahlung des Beitrages die vorläufige Deckungszusage auf. Auch durch einen Rücktritt vom Versicherungsvertrag endet eine erteilte vorläufige Deckungszusage.
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Ich würde mal eine vorläufige Deckungszusage so definieren, dass wenn man beispielsweise eine Deckungskarte für ein Auto von der Versicherung für die notwendige Anmeldung bei der Zulassungsstelle bekommt, dann ist ja diese Deckung für alle auftretende Schäden innerhalb der nächsten Tage, erst einmal vorläufig und dementsprechend auch unverbindlich. Denn wichtig hierbei ist ja erst einmal das Zustandekommen des Vertrages der Autoversicherung, denn das ist ja meistens erst der Fall, wenn die erste Zahlung erfolgt und die Widerrufsfrist verstrichen ist.
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