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Wann und wie lange hat man Arbeitslosengeldanspruch?
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Der Arbeitslosengeldanspruch ist ja bisher zeitlich begrenzt. Wie lange erhalten denn Arbeitslose Arbeitslosengeld? Gibt es auch Sonderregelungen für ältere Betroffene sowie bei kurzer versicherungspflichtiger Tätigkeit? Was geschieht nach dem Auslaufen des Anspruchs auf die Arbeitslosenunterstützung? Welche Grundvoraussetzungen sind zu erfüllen, damit der Sache nach ein Anspruch auf das Arbeitslosengeld besteht? Greifen eventuell auch irgendwelche Altersbeschränkungen?
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Grundsätzlich besteht der Anspruch auf das Arbeitslosengeld für ein Jahr. Voraussetzung ist, dass der Betroffene arbeitslos ist und sich arbeitssuchend gemeldet hat. Des Weiteren muss er für den vollen Bezugszeitraum mindestens zwei Jahre lang versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.
Bei einer Arbeitsdauer von mindestens zwölf Monaten beträgt der Anspruchszeitraum für das Arbeitslosengeld sechs Monate. Er verlängert sich nach sechzehn Monaten auf acht und nach zwanzig Arbeitsmonaten auf zehn Bezugsmonate. Bei älteren Arbeitnehmern ab einem Alter von fünfzig Jahren verlängert sich der Anspruchszeitraum schrittweise auf zwei Jahre.
Für den Maximalanspruch von vierundzwanzig Monaten muss der Arbeitslose mindestens fünfundfünfzig Jahre alt sein und wenigstens vier Jahre vor dem Bezug des Arbeitslosengeldes beitragspflichtig gearbeitet haben. Mit dem Arbeitslosengeld ist der umgangssprachlich ALG I genannte Anspruch gegenüber der Arbeitslosenversicherung und nicht das als Sozialleistung geltende ALG II gemeint.
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