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Was ist und bedeutet eine Ausfallbürgschaft?
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Bei Bürgschaften sind verschiedene Formen zu unterscheiden, von denen die Ausfallbürgschaft eine darstellt. Durch welche Besonderheiten ist die Ausfallbürgschaft gekennzeichnet? Ist sie gesetzlich geregelt oder hat sich diese Form der Bürgschaft durch die Praxis und die Rechtsprechung im Laufe der Zeit entwickelt? Sind Ausfallbürgschaften denn tatsächlich die von Geldinstituten bevorzugte Variante der Bürgschaft? Was ist unter dem Begriff "Selbstschuldnerisch" zu verstehen?
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Die Ausfallbürgschaft ist als solche im Gesetz ursprünglich nicht vorgesehen gewesen, ihre Ausgestaltung ha sich durch die regelmäßige Übung und die Rechtsprechung entwickelt. Bei der Ausfallbürgschaft haftet der Bürge erst, wenn der Gläubiger erfolglos die Zwangsvollstreckung versucht hat beziehungsweise die Verwertung der Sicherheiten zusammen mit den Erlösen durch Zwangsmaßnahmen die Schulden nur teilweise ausgleicht.
Die meisten Geldinstitute bevorzugen die selbstschuldnerische Bürgschaft. Bei dieser Variante müssen sie vor dem Regress beim Bürgen keine Zwangsbetreibung einleiten, sondern sich lediglich darlegen, dass sie ihre aktuelle Forderung nicht beim eigentlichen Schuldner betreiben können.
Zu den hauptsächlichen Gründen für die Bevorzugung der selbstschuldnerischen gegenüber der Ausfall-Bürgschaft gehört neben der einfacheren Betreibung auch, dass nur noch die erstgenannte Bürgschaftsform als Kreditsicherheit gemäß der Bankenregulierung gilt.
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