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Wertpapierdepot jederzeit kündigen und auflösen?
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Lässt sich denn ein Wertpapierdepot eigentlich auch jederzeit kündigen und auflösen? Worin besteht denn der Unterschied zwischen einer Übertragung und einer Kündigung des Wertpapierkontos? Sind Kündigungsfristen bei der Kündigung eines Wertpapierkontos zu beachten? Welche Kosten fallen für die Kündigung beziehungsweise Auflösung des Wertpapierdepots an? Bestehen hinsichtlich der zu zahlenden Entgelte Unterschiede zwischen einer Kündigung und einer Übertragung des Wertpapierkontos? Gelten für Kündigung oder Depotumzug irgendwelche Formvorschriften?
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Im Normalfall kann der Kunde ein Wertpapierkonto jederzeit kündigen oder ein solches zu einer neuen Bank transferieren. Bei einer Übertragung führt ein anderes als das bisherige Geldinstitut das Depotkonto weiter, während es bei einer bloßen Kündigung aufgehoben wird.
Aus diesem Grund fallen bei der Auflösung des Wertpapierdepot-Kontos Entgelte für den Verkauf der vorhandenen Papiere an, während die Übertragung grundsätzlich kostenlos erfolgt. Kündigungsfristen für die Auflösung oder Übertragung eines Wertpapierkontos sind nur zu beachten, wenn der Kontovertrag diese ausdrücklich aufweist, was oft nicht der Fall ist.
Die Kündigung eines Wertpapierkontos muss schriftlich erfolgen. Den Grund für die Kündigung braucht der Kunde nicht anzugeben, für die weitere Abwicklung ist aber der Hinweis, ob es sich um eine Kontoauflösung oder um einen Wertpapierkonto-Umzug handelt, erforderlich. Bei einem Depotumzug kann auch der neuen Wertpapierbank eine Kündigungsvollmacht erteilt werden.
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