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Kredit mit Bürge - wie funktioniert das genau? Voraussetzung
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Ich habe mal ein paar Informationen zu Krediten mit Bürgen zusammengetragen. Grundsätzlich ist es möglich mit einem Bürgen an Kredite zu kommen. Allerdings muss der Bürge selbstverständlich gewillt sein als Bürge zu dienen und selbst Kredit würdig sein. Wenn Die Bonität des Bürgen nicht ausreichend ist wird mit Sicherheit auch kein Kredit genehmigt und ausbezahlt.
Bei Krediten sollte man aber sehr gut überlegen, ob man diese Verantwortung gegenüber den Bürgen eingeht. Oftmals besteht eine familiäre oder zumindest freundschaftliche Beziehung zwischen dem Bürgen und dem Kreditnehmer. Falls der Kredit nicht mehr bedient werden kann muss der Bürge selbstverständlich dafür einstehen.
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Einen Bürgen zu finden ist nicht gerade leicht, selbst wenn man innerhalb der engen Verwandtschaft sucht. Das ist auch gut so, denn eine Bürgschaft auf sich zu nehmen bedeutet großes finanzielles Risiko und sollte niemals leichtfertig entschieden werden. Fassen wir doch einmal die wichtigsten Informationen zum Thema Bürgschaft zusammen.
Bürgschaft Gebühren / Avalgebühren
Ein Bürgschaftskredit ist mit besonderen Kosten für den Kreditnehmer bzw. gegebenenfalls für den Bürgen verbunden. Die Bürgschaftskosten schwanken je nach Bank stark, üblich ist eine Orientierung an der Kredithöhe, denkbar sind Avalgebühren von circa 15 € pro 1000 € Bürgschaft, die Banken berechnen hier eine individuelle Pauschale.
Bürgschaftsantrag / Bürgschaft Formular
Der Antrag auf Bürgschaft (vom Bürgen auszufüllen) ist nicht formlos, sondern muss gewisse Formmerkmale nach § 766 BGB aufweisen. Diese Merkmale sind:
- Gläubiger Bezeichnung
- Benennung der Hauptschuld
- schriftliche Erklärung des Bürgen
Wer kommt als Bürge in Frage?
Gewisse Bürgschaften sind sittenwidrig. Sittenwidrigkeit besteht, wenn der Bürge aus dem Kreis der engen Verwandtschaft kommt und
- enge (emotionale) Verbundenheit der Bürgschaft unbeliebt
- der Bürge im großen Maße von der finanziellen Belastungen überfordert ist
- eine Ausnutzung emotionale Verbundenheit durch den Gläubiger unterliegt
Unter anderem deswegen wird die Bonität des Bürgen durch die Bank genau geprüft, da ein Ausfall des Bürgen gegebenenfalls mit großem finanziellen Verlust für die Bank verbunden ist.
Bürgschaft Arten
Es bestehen diverse Formen von Bürgschaften. Die gewöhnliche Bürgschaft wird auch als BGB Bürgschaft bezeichnet, weil dieser Art der Bürge das Recht sich der Zahlung zu verweigern bis zum Zeitpunkt des Zwangsvollstreckungsversuches beim Hauptschuldner. Weiterhin geläufig ist die selbstschuldnerische Bürgschaft, hierbei hat die Bank beziehungsweise der Sicherungsnehmer das Recht, ohne das Mittel der Zwangsvollstreckung beim Hauptschuldner anwenden zu müssen, auf den Bürgen zuzugreifen; der Bürge haftet also im gleichen Maße wie der Hauptschuldner, da er auf Einrede der Vorausklage verzichtet hat (§ 773 Abs. 1 Nr. 1 BGB). Ansonsten bestehen noch Bürgschaften wie Bürgschaft auf erstes Anfordern, Globalbürgschaften, Ausfallbürgschaft, modifizierte Ausfallbürgschaft, Höchstbetragsbürgschaft, Mitbürgschaft, Nachbürgschaft, Zeitbürgschaft, Rückbürgschaft und eine Sicherungsbürgschaft.
Wann erlischt die Bürgschaft?
Die Bürgschaft erlischt in folgenden Fällen:
- Inanspruchnahme der Bürgschaft
- Hauptforderung ist getilgt
- Fristablauf (nur bei befristeter Bürgschaft)
- Verzicht durch den Gläubiger
- bei Aufgabe eines zusätzlichen Sicherungsrechts, ohne dass der Bürge zustimmen konnte
- Bürge kündigt / vertragsgemäße Kündigung
-> Ist der Bürge gestorben, gilt die Bürgschaft damit nicht als beendet
Praxis der Bankbürgschaft
Bei Bankbürgschaften kommen in der Regel nur selbstschuldnerische Bürgschaften zum Einsatz. Der Unterschied zu einer gewöhnlichen Bürgschaft besteht darin, dass auf das Recht zur Einrede der Klage verzichtet wird (seitens des Bürgen). Das bedeutet in der Praxis, dass die Bank nicht erst ein gegebenenfalls kostspieliges und auch langwieriges Mahnverfahren gegen den Kreditnehmer einleiten muss; in den meisten Fällen wird (zum Schutz des Bürgen) jedoch eine Höchstbetragsbürgschaft vereinbart, dies bedeutet, dass der Bürge nur bis zu einer bestimmten Summe (hinzu kommen Provisionen, Zinsen und sonstige Kreditnebenkosten) haftet. Zusätzliche Punkte sind Dinge wie:
- nicht Einsetzen einer Frist (Bürgschaft unbefristet)
- bei Schuldensaldoabdeckung (temporär) kein Erlöschen der Bürgschaft
- mehrere Bürgen bedeutet mit Bürgschaft jeder Bürger richtet sich in gesamtschuldnerische Weise
- Aufgabe anderer Sicherheiten - Bürgschaft besteht trotzdem weiterhin
Die Bürgschaften, die der Bund bei fehlender Sicherheit zu Kreditfinanzierung vergibt, sind öffentliche Bürgschaften (direkt), oder sie werden über Bürgschaftsbanken vergeben (indirekt), es handelt sich in der Regel um Ausfallbürgschaften.
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Bei großen Kreditsummen würde ich mir das mit dem Bürgen vielleicht auch nochmal überlegen. Denn ich habe auch schon mal als Bürge für eine höhere Kreditsumme fungiert und nachdem der Vertrag unterschrieben ist, da macht man sich schon so seine Gedanken, was denn alles so passieren und eintreten könnte. Aber funktionieren tut das schon ganz gut als Bürge und wenn die die notwendige Liquidität und Sicherheit nachweisen kann, dann ist die Messlatte der Bank gar nicht so sehr hoch gelegt um einen solchen Bürgschaftskredit zu erhalten.
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