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Aufhebung einer Kontosperrung beantragen

 
Eine Kontosperrung verhindert den Zugriff auf das Girokonto. Aus diesem Grund hat der Kontoinhaber das Interesse, dass die Sperrung des Girokontos so schnell wie möglich aufgehoben wird. Auf welche Weise lässt sich die Aufhebung einer Kontosperrung beantragen? Gibt es Unterschiede im Verfahren der Antragsstellung zwischen den unterschiedlichen Anlässen einer bestehenden Sperrung des Girokontos? Was passiert wenn der Kontoinhaber vielleicht verstorben ist?
  
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Eine Kontosperrung infolge einer Kontopfändung kann auf Antrag des Kontoinhabers durch ein Gericht aufgehoben werden. Des Weiteren führt die vollständige Befriedigung der offenen Forderung zur Aufhebung der Sperrung, sobald der Gläubiger die Bank über diesen Vorgang informiert hat.

Es ist grundsätzlich möglich, sich auch nach dem Erwirken eines Pfändungstitels gütlich mit einem Gläubiger zu einigen. In diesem Fall informiert er die Bank, dass die Notwendigkeit der Kontosperrung nicht mehr besteht. Des Weiteren hebt die Umwandlung eines gewöhnlichen Bankkontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) die Kontosperrung auf. Wenn die Bank das Konto nach dem Tod des Inhabers gesperrt hat, erfolgt die Aufhebung durch die Vorlage eines Erbscheins.

Eine notariell beglaubigte Vollmacht für die Kontoführung nach dem Tod sollte die Kontosperrung im Todesfall ebenfalls aufheben. Einige Geldinstitute erkennen jedoch grundsätzlich nur direkt ihnen gegenüber erklärte Kontovollmachten an und bestehen auch in diesem Fall auf der Vorlage des Erbscheins.
  
Mikado
 
 
 
   
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