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Sind Bankdienstleistungen umsatzsteuerbefreit?
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Auf Bankdienstleistungen wie Kontoführungsentgelte und Zinsen fällt offenbar keine Umsatzsteuer an. Sind diese generell von der Umsatzsteuer befreit oder gelten für Geschäftskunden vielleicht abweichende Regelungen? Gibt es Ausnahmen von der grundsätzlichen Umsatzsteuerbefreiung für Bankdienstleistungen? Welchen Sinn macht denn der teilweise Verzicht der Banken auf die Freiheit ihrer Dienstleistungen von der üblichen Umsatzsteuer?
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Die Bankdienstleistungen einschließlich der gezahlten Zinsen sind üblicherweise von der Umsatzsteuer befreit. Eine Ausnahme besteht bei ausgelagerten Dienstleistungen einer Bank, für deren Durchführung der Dienstleister die übliche Mehrwertsteuer berechnen muss.
Die Umsatzsteuerfreiheit führt dazu, dass Banken die Vorsteuer nicht geltend machen dürfen. Es besteht die Möglichkeit, auf Antrag Leistungen an Geschäftskunden, die ihrerseits umsatzsteuerpflichtig und deshalb zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, der Umsatzsteuer zu unterwerfen.
Die Anwendung dieser Option bietet der Bank den Vorteil, ihrerseits die für Leistungen gezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuer absetzen zu dürfen. Des Weiteren ist der Verkauf von Silbermünzen und Silberbarren sowie von weiteren Edelmetallen mit Ausnahme von Gold umsatzsteuerpflichtig, auch wenn er in den Räumen einer Bank erfolgt.
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