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Wie und womit kann man Kredite besichern?
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Bei Krediten ist ja auch häufig von Kreditsicherheiten die Rede. Mit welchen Mitteln lassen sich die aufgenommenen Kredite besichern? Ist denn der Konsumentenkredit faktisch ein Kredit ohne Sicherheiten oder besteht bei ihm ebenfalls eine gewisse Absicherung? Welche Formen der Kreditabsicherung sind üblich? Welche Vorteile bietet die Besicherung eines Kredites dem Kreditnehmer und dem Kreditgeber? In wie fern gilt denn eine Lohnabtretung als Kreditbesicherung?
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Der Konsumentenkredit wird durch das regelmäßige Einkommen des Kreditnehmers abgesichert, aber nicht im rechtlichen Sinn besichert und stellt deshalb faktisch ein Darlehen ohne Sicherheit dar. Besicherte Kredite an private Kunden sind hingegen der Autokredit, bei dem der Wagen per Sicherheitsübereignung als Sicherheit dient, und der Immobilienkredit.
Die klassische Form des besicherten Kredites stellt der Pfandkredit dar. Weitere mögliche Sicherheiten sind die Abtretung von Forderungen und die Hinterlegung von Wertpapieren sowie das Stellen einer Ausfallbürgschaft. Faktisch gehört auch der Eigentumsvorbehalt bei Bestellungen auf Rechnungen zu den Kreditabsicherungen.
Allerdings nehmen ja die meisten Verbraucher in der Praxis das eingeräumte Zahlungsziel nicht als Kreditgewährung wahr. Die Lohnabtretung als Besicherung eines Verbraucherkredites ist in Österreich verbreitet, in Deutschland jedoch unüblich. Bei einem vom Arbeitgeber gewährten Darlehen stellt das künftige Arbeitsentgelt hingegen eine Form der Besicherung dar.
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