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Höhe der Gebühren und Steuern bei Aktienverkauf
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Beim Aktienverkauf erhebt die Bank Gebühren. Zudem fallen möglicherweise Steuern an. Wie hoch sind die Gebühren beziehungsweise Entgelte für das Geldinstitut und in welcher Höhe muss der Verkäufer von Wertpapieren Steuern bezahlen? Wie wird der zu versteuernde Kursgewinn berechnet, wenn von einer Gesellschaft mehrere Aktien zu unterschiedlichen Zeiten erworben wurden? Wie verhält es sich denn steuerlich, wenn Aktien verkauft werden, die eventuell einem Firmenvermögen zugerechnet werden können?
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Die Gebühren oder richtiger Entgelte der Banken für den Aktienverkauf unterscheiden sich je nach Institut und zum Teil Art des Wertpapierkontos beträchtlich. Teilweise werden sie auch vom Börsenplatz, über den die Verkaufsabwicklung erfolgt, beeinflusst. Steuerpflichtig ist der Differenzbetrag zwischen dem Anschaffungspreis der Aktien und dem Verkaufsbetrag.
Eine Besonderheit tritt ein, wenn die Dividende aus dem steuerlichen Einlagevermögen der Gesellschaft gezahlt wurde, in diesem Fall verringert sie rechnerisch den maßgeblichen Anschaffungspreis. Sollte das Depot Aktien aus unterschiedlichen Käufen enthalten und der Inhaber nur einen Teil der Papiere verkaufen, sind für die Steuerberechnung die zuerst erworbenen Wertpapiere relevant.
Die Höhe der Kapitalertragssteuer beträgt beim Aktienkauf fünfundzwanzig Prozent des Kursgewinnes zuzüglich des Solidaritätszuschlages und eventuell der Kirchensteuer. Die Pauschalversteuerung gilt nicht für Unternehmen, deren Gegenstand der Handel mit Wertpapieren ist. Bei Einzelunternehmern mit einem anderen Tätigkeitsschwerpunkt rechnet das Finanzamt Kapitalerträge aus Aktien zumeist den privaten Einnahmen zu, woraufhin die übliche Kapitalertragssteuer fällig wird.
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