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Beitragslose Zeiten bei der Rentenversicherung
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In der Rentenversicherung wird zwischen Beitragszeiten und beitragslose Zeiten unterschieden. Welche Zeiten gelten als beitragslos? Wirken sich diese denn einheitlich auch auf die Rentenhöhe aus oder bestehen Unterschiede zwischen den einzelnen Gründen der nicht bezahlten Rentenbeiträge? Lassen sich beitragslose Zeiten ohne jede Anrechnung auf die Rentenversicherung vermeiden? Wird der Begriff einheitlich verwendet oder existieren unterschiedliche Definitionen?
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Im weitesten Sinn gehören alle Zeiten, für die nach der erstmaligen Bezahlung von Rentenversicherungsbeiträgen keine weiteren Beiträge bezahlt werden, als beitragslose Zeiten. Diese schließen somit Berücksichtigungszeiten und von der Rentenversicherung vollkommen unberücksichtigt bleibenden Zeiten ein und lassen sich in der Regel durch freiwillige Beitragszahlungen vermeiden. In einer engeren Wortbedeutung werden nur die Zeiten als Beitragszeiten bezeichnet, die sich ohne Beitragsentrichtung auf die Ansprüche an die Rentenversicherung auswirken.
Hierzu gehören ja auch die Anrechnungszeiten und Zurechnungszeiten. Die beitragslosen Zeiten im engeren Sinn erhöhen die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, während die Berücksichtigungszeiten ausschließlich für die Ermittlung der Wartezeit und damit für den generellen Rentenanspruch maßgeblich sind. Die Einbeziehung der beitragslosen Zeiten im engeren Sinn gehört zu den versicherungsfremden Leistungen, für deren Erbringen die gesetzliche Rentenversicherung Ausgleichszahlungen aus Steuermitteln erhält.
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Ich denke mal, dass sich diese Frage ob sich beitragslose Zeiten in der Rentenversicherung auf die Rentenhöhe auswirken, sich eigentlich von selbst erübrigt. Wer will denn Rentenleistungen beanspruchen, wenn keinerlei Einzahlungen erfolgen? Ansonsten würde ich mal wenn es um die beitragslosen Zeiten in der Rentenversicherung und deren Auswirkungen geht, dann würde ich mal diese Erklärungen dazu empfehlen. Denn darin wird sehr gut beschrieben welche Anrechnungszeiten überhaupt gelten und welche Rentenhöhe man selbst ohne Beiträge in die Rentenkasse erwarten könnte.
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