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Beitragsnachentrichtung bei Rentenversicherung

 
Neben der Bezahlung der normalen Rentenversicherungsbeiträge existiert in der gesetzlichen Rentenversicherung der Begriff der Beitragsnachentrichtung. Dieser wird offenbar für unterschiedliche Sachverhalte verwendet. In welchen Fällen ist eine Beitragsnachentrichtung möglich? Wer trägt die dabei anfallenden Kosten? Gibt es eine Altersgrenze für die nachträgliche Entrichtung von Rentenbeiträgen? Für welchen Zeitraum kann die Rentenversicherung eine Beitragsnachentrichtung verlangen? Habt ihr denn schon mal diesbezügliche Erfahrungen sammeln können und kennt die Regelungen dazu?
  
walker
 
 
 
Die Beitragsnachentrichtung im engeren Sinn meint die Anforderung von zunächst nicht ordnungsgemäß oder nicht vollständig bezahlten Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Verjährungsfrist für die Nachforderung beträgt bei einer unabsichtlichen Verkürzung der Rentenbeiträge vier und bei absichtlicher Nichtbezahlung dreißig Jahre.

Des Weiteren werden freiwillige Beiträge für nicht abgedeckte Zeiten, die der Versicherte nachträglich entrichtet, in der Umgangssprache als Beitragsnachentrichtung bezeichnet. Diese sind für schulische und universitäre Ausbildungszeiten nur bis zu einem Lebensalter von fünfundvierzig Jahren möglich. Bei einer Nachentrichtung von Rentenversicherungsbeiträgen aufgrund von Auslandseinsätzen im Dienste einer Hilfsorganisation gilt diese Altersgrenze nicht.

Der dritte denkbare Grund einer Beitragsnachentrichtung ist die Nachversicherung für aus dem Dienst ausscheidende Beamte und diesen gleichgestellte Personen. In diesem Fall trägt dann jedoch der bisherige Dienstherr die Kosten der Beitragsnachentrichtung in voller Höhe.
  
helgie
 
 
 
Weil mir auch einige Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenkasse fehlen, habe ich bei meiner Rentenberatungsstelle mal wegen einer Beitragsnachentrichtung nachgefragt und da wurde mir eigentlich davon abgeraten. Also möglich wird das unter bestimmten Voraussetzungen wohl sein, aber dazu sollte man sich wirklich mal eingehend beraten lassen und selbst wenn es möglich wäre, ganz genau durchkalkulieren, ob sich so eine Beitragsnachentrichtung überhaupt rechnet.
  
Preusse
 
 
 
   
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