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Steuerliche Berichtigungsveranlagung immer möglich?
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Was ist eine steuerliche Berichtigungsveranlagung? Ist eine solche in jedem Fall oder nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich? Wodurch unterscheidet sich die steuerliche Berichtigungsveranlagung von der Aufhebung eines angefochtenen oder eines aufgrund rechtlicher Unklarheiten als vorläufig erklärten Steuerbescheides? Wer veranlasst eine steuerliche Berichtigungsveranlagung? Was ist der häufigste Grund für die Durchführung einer Berichtigungsveranlagung und ist diese eher mit einer größeren oder mit einer niedrigeren Steuerlast verbunden? Hat da jemand Erfahrungen damit?
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Eine steuerliche Berichtigungsveranlagung erfolgt, wenn ein bereits rechtskräftiger Steuerbescheid aufgehoben und mit veränderten Steuerdaten erneut erstellt wird. Sie unterscheidet sich somit durch die Rechtskraft der maßgeblichen Steuerfestsetzung von der Korrektur eines Steuerbescheides aufgrund eines Widerspruches beziehungsweise einer Klage sowie von der Veränderung eines in Teilen vorläufig erlassenen Bescheides.
Zu den häufigsten Gründen für eine steuerliche Berichtigungsveranlagung gehört die Durchführung einer Betriebsprüfung, in deren Verlauf der Prüfer weitere Einnahmen entdeckt oder - am häufigsten - nicht alle Ausgaben als Betriebsausgaben anerkennt. In diesen Fällen veranlasst das Finanzamt die steuerliche Berichtigungsveranlagung.
Der Steuerpflichtige beantragt eine solche, wenn sich die für die Steuerberechnung maßgeblichen Daten aufgrund einer zulässigen Bilanzkorrektur ändern. Eine steuerliche Berichtigungsveranlagung auf Antrag des Steuerzahlers ist grundsätzlich nur möglich, wenn sich für die Steuerberechnung maßgebliche Tatsachen erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist verändern und kein Grund für die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand vorliegt.
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