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Welche Bürgschaftsarten gibt es bei Krediten?
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Bei Kreditbürgschaften sind unterschiedliche Bürgschaftsarten vorstellbar. Welche Bürgschaftsvarianten besitzen tatsächlich Bedeutung? Gibt es denn verschiedene Gesichtspunkte, nach denen zwischen den einzelnen Arten einer Kreditbürgschaft unterschieden werden kann? Welche Bürgschaftsformen bevorzugen die Kreditinstitute?
Welche Variante einer Kreditbürgschaft stellt die für den Bürgen günstigere dar? Besteht real eine Wahl zwischen den unterschiedlichen Arten einer Bürgschaftserklärung oder geben die Banken die vorzulegende Form der Bürgschaft nicht ohnehin verbindlich vor?
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Bei Kreditbürgschaften ist doch mal zunächst zwischen einer Organisation wie einer Bürgschaftsbank und einer Privatperson als Bürge zu unterscheiden. Organisierte Bürgschaften werden vor allem für gewerbliche Kredite angeboten. Eine weitere Differenzierung betrifft die Ausgestaltung einer Bürgschaftserklärung als Ausfallbürgschaft oder als selbstschuldnerische Bürgschaft.
Bei einer Ausfallbürgschaft darf sich das Kreditinstitut erst an den Bürgen wenden, nachdem es Zwangsmaßnahmen eingeleitet hat und diese erfolglos waren. Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft reicht der klar erkennbare bevorstehende Zahlungsausfall hingegen bereits für die Inanspruchnahme des Bürgen aus.
So gut wie alle Kreditinstitute akzeptieren ausschließlich selbstschuldnerische Bürgschaften. Der Bürge und der Kreditnehmer haben somit keine Möglichkeit, sich für die aus ihrer jeweiligen Sicht vorteilhaftere Ausfallbürgschaft zu entscheiden. Das trifft zumindest auf Verbraucherdarlehen zu, während die meisten Banken bei Gewerbekrediten akzeptieren, dass gewerbliche Bürgschaftsgeber überwiegend Ausfallbürgschaften anbieten.
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