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Berechnung des Beleihungswertes bei Immobilien
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Was ist der Beleihungswert einer Immobilie? Wie wird er berechnet? Gewährt die Bank ein Darlehen mit der Immobilie beziehungsweise einem Grundstück als Sicherheit immer in der Höhe des errechneten Beleihungswertes oder ist mit weiteren Abstrichen zu rechnen? Wodurch unterscheidet sich der Beleihungswert einer Immobilie von dessen Marktwert?
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Der Marktwert einer Immobilie ist der Betrag, den ein umsichtig handelnder Erwerber für diese zu zahlen bereit ist. Bei seiner Ermittlung bleiben Spekulationen auf eine Wertsteigerung unberücksichtigt. Der Beleihungswert unterschreitet einer Immobilie unterschreitet den Marktwert, da er den denkbaren vorübergehenden Wertverlust infolge von Schwankungen auf dem Immobilienmarkt berücksichtigt.
Vom ermittelten Beleihungswert zieht das Geldinstitut einen weiteren Sicherheitsabschlag ab und ermittelt auf diese Weise die Beleihungsgrenze. Diese stellt den Betrag dar, für den eine Immobilie oder ein Grundstück maximal als Kreditsicherheit dienen kann. Die rechtlichen Vorgaben zur Ermittlung des Beleihungswertes einer Immobilie finden sich im CRR.
Trotz grundsätzlich klarer Anweisungen zu seiner Berechnung sind geringfügige Abweichungen in den von unterschiedlichen Banken ermittelten Beleihungswerten derselben Immobilie unvermeidbar, da zum Teil mit zwangsläufig nicht vollständig objektivierbaren Annahmen gearbeitet werden muss.
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