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Kündigungsfristen bei einem Krankenkassenwechsel
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Welche Kündigungsfristen sind bei einem Krankenkassenwechsel zu beachten? Gibt es Fälle, in denen eine bestehende Krankenkasse ohne Einhaltung einer Frist verlassen werden kann? Welche Sonderkonditionen treffen im Falle einer Beitragserhöhung zu? Gelten in der privaten Krankenvollversicherung andere Kündigungsfristen als in der gesetzlichen Krankenversicherung? Mit welcher Frist ist eine Kündigung ist der Krankenzusatzversicherung möglich?
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Die grundsätzliche Kündigungsfrist in der gesetzlichen Krankenversicherung beläuft sich auf zwei Monate. Allerdings setzt die Kündigung in der Regel voraus, dass das Mitglied seit mindestens achtzehn Monate der jeweiligen Krankenkasse angehört hat. Ein Sonderkündigungsrecht gilt für den Fall, dass eine gesetzliche Krankenkasse erstmals beziehungsweise erneut einen Zusatzbeitrag einführt oder einen bereits bestehenden Beitragsaufschlag erhöht.
Des Weiteren können Versicherte bei einem Wechsel in die Familienversicherung immer und ohne jede Kündigungsfrist die Krankenkasse verlassen. Häufige Gründe sind Heiraten bei gleichzeitiger Berufsaufgabe und die Aufnahme des Studiums im Anschluss an eine duale Ausbildung.
Die Kündigungsfristen in der privaten Krankenversicherung richten sich stets nach dem Vertrag, aber aufgrund eines teilweisen Verlustes der Altersrückstellungen ist der Wechsel zu einer anderen Krankenkasse jedoch erschwert. In der Krankenzusatzversicherung ist eine Kündigung je nach Vertragsgestaltung mitunter nur einmal jährlich möglich.
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Was man bei einem Krankenkassenwechsel alles so beachten sollte und wie hierbei die Kündigungsfristen aussehen, das kann man auch hier ganz gut nachlesen. Und gerade was die Mitgliedschaft und Kündigung einer Krankenversicherung anbelangt, da hat ja der Gesetzgeber in den letzten Jahren, die Messlatte zum Vorteil für die Versicherten etwas abgesenkt, um somit den Wettbewerb unter den verschiedenen Krankenkassen untereinander erhöhen. Aber die Kündigungsfrist beträgt wohl immer noch zwei Monate und jeweils zum Monatsende. Und was die Kündigungsfrist bei privaten Krankenversicherern angeht, da habe ich keine aktuellen Zahlen parat, aber das sollte doch online auch gut in Erfahrung zu bringen sein.
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