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Wann kann man eine Autoversicherung kündigen?
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Eine Autoversicherung ist nicht zu jedem beliebigen Zeitpunkt, sondern grundsätzlich einmal jährlich kündbar. Zu welchem Termin kann die Kfz-Versicherung üblicherweise gekündigt werden? Ist dieser Termin für alle Versicherer bindend oder können sie bei einem unterjährigen Vertragsabschluss auch einen anderen Kündigungstermin festlegen? Gibt es außer der routinemäßigen Kündigungsmöglichkeit Gründe, aus denen eine Kündigung der bestehenden Autoversicherung jederzeit möglich ist? Hat jemand Erfahrungen mit einer Autoversicherung kündigen und was sollte man da beachten?
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Der grundsätzliche Wechseltermin in der Autoversicherung ist der 01. Januar. Die Kündigung muss dementsprechend bis zum 30. November bei der bisherigen Versicherungsgesellschaft eingehen. Die meisten Versicherer legen diesen Termin auch beim üblichen erstmaligen Erwerb eines Kraftfahrzeuges während des Jahres fest, indem sie den ersten Vertrag mit einer von einem Jahr abweichenden Laufzeit ausstatten. Einzelne Gesellschaften bleiben jedoch auch in diesem Fall bei der Vertragslaufzeit von einem Jahr, woraus ein vom 01.01. abweichendes Vertragswechseldatum folgt.
Des Weiteren ist ein Autoversicherungsvertrag im Anschluss an einen Schaden sowie bei einer Beitragserhöhung, welche die meisten Versicherer allerdings ohnehin auf den 01.01. legen, kündbar. Auch nach einem Fahrzeugwechsel ist jederzeit ein Versicherungsvertrag möglich. Ebenso kann der Autoversicherungsvertrag bei der Aufgabe der Fahrzeughaltung gekündigt werden.
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Normalerweise gilt wohl immer der 30. November als Kündigungstermin, wobei die einmonatige Kündigungsfrist da schon mit eingerechnet ist. Denn Autoversicherungen werden nach Versicherungsjahren gerechnet und berechnet und diese fangen nun mal am 1.Januar an. Sonderkündigungsrechte gibt es auch; und zwar wenn die Versicherung die Tarife oder die Beiträge erhöht. Oder selbst wenn man einen Schaden hat und diesen auch von der eigenen Versicherungsgesellschaft reguliert bekommt, hat man wohl dennoch auch ein Sonderkündigungsrecht. Aber die "normalen" Kündigungsmöglichkeiten, die sollten wohl auch im Versicherungsvertrag drinstehen.
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