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Sind Darlehensgebühren generell unzulässig?
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Früher berechneten die meisten Banken zusätzlich zum nominellen Kreditzins Gebühren beziehungsweise Entgelte für die Darlehensvergabe, die sie bei der Berechnung des effektiven Zinssatzes mitberücksichtigen mussten. Inzwischen ist die Erhebung von Bearbeitungsentgelten unüblich. Ist sie bei der Darlehensvergabe generell untersagt? Ist die Bank nicht bei kurzen Kreditlaufzeiten im Nachteil, bei denen die während der Vertragsdauer anfallenden Zinsen kaum die mit der Kreditbearbeitung verbundenen Kosten decken? Welchen Vergütungsanspruch haben Kreditvermittler?
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Kreditvermittler sind vom Verbot der Darlehensgebühren nicht betroffen, sondern dürfen weiterhin eine angemessene Vermittlungsprovision bei erfolgreicher Darlehensvermittlung und zugleich wie schon immer keinerlei Vorkosten berechnen. Darlehensgebühren sind bei der Kreditvergabe an Verbraucher ausgeschlossen, bei der Darlehensvergabe an Unternehmen gilt das generelle Verbot nicht.
Die mitunter vermutete Benachteiligung der Kreditbank bei Darlehen mit kurzen Laufzeiten besteht in der Praxis nicht. Schließlich darf jede Bank den Kreditzinssatz selbst festlegen, wobei verschiedene Zinssätze für unterschiedliche Laufzeiten statthaft sind.
Die wesentliche Verbesserung für den Verbraucher besteht darin, dass sich der reale effektive Zinssatz für einen Kredit im Falle einer vorzeitigen Rückzahlung beziehungsweise der Leistung von Sondertilgungen nicht mehr ändert. Zuvor wurden die von der Bank erhobenen Kreditbearbeitungsgebühren in derartigen Fällen nicht zurückerstattet. Bankentgelte für die Bearbeitung eines abgelehnten Kreditantrages waren bereits früher nicht erlaubt.
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