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Was ist bei einer Hausratversicherung alles mitversichert?
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Die Hausratversicherung deckt überwiegend die in der versicherten Wohnung aufbewahrten Gegenstände ab. Zusätzlich entfaltet sie eine Außenwirkung, dank derer auch anderweitig verwahrte Besitztümer mitversichert sind. Was ist in der Hausratversicherung alles versichert? Bestehen hinsichtlich der Außenwirkung Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherungsgesellschaft oder zwischen verschiedenen Tarifen? Sind Gegenstände, die in einer regelmäßig genutzten Ferienwohnung aufbewahrt werden, in der Hausratversicherung der Hauptwohnung mitversichert?
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Grundsätzlich sind alle in der Wohnung befindlichen und die zeitweise anderweitig aufbewahrten Gegenstände in der Hausratversicherung mitversichert. Hieraus folgt, dass für die dauerhaft in einer anderen Wohnung wie einer Ferienwohnung aufbewahrten Besitztümer eine gesonderte Hausratversicherung abgeschlossen werden muss, während nur vorübergehend dorthin mitgenommene Gegenstände unter den Versicherungsschutz der Versicherung für die Hauptwohnung fallen.
Ähnliche Regeln gelten für generell in einem Stall aufbewahrte Reitgegenstände. Der Vertrag kann jedoch den Einschluss auch regelmäßig anderweitig aufbewahrter Gegenstände vorsehen. Grundsätzlich ist auch das Eigentum zeitweiliger Besucher durch die Hausratversicherung einer Wohnung geschützt.
Bei diesem ist im Schadensfall zwischen der Regulierung durch die Hausratversicherung der Schadensstelle und die eigene Versicherung des Geschädigten zu entscheiden. Fahrräder sind während ihres Gebrauchs in der Hausratversicherung nur bei einer entsprechenden Zusatzklausel versichert, bei einem Diebstahl aus dem Gebäude greift der Versicherungsschutz jedoch.
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Wie es der Name schon erahnen lässt, sind bei einer Hausratversicherung erst einmal alle Gegenstände im Haus oder in der Wohnung versichert. Dazu zählen eben Möbel, Kleidung, die gesamte Wohnungseinrichtung und bis zu einer gewissen Höhe sogar auch Bargeld und Wertsachen. Auch außen installierte Satellitenantennen oder Markisen oder die in einer Garage gelagerten Gerätschaften sind in den Versicherungsschutz mit integriert. Was den Versicherungsschutz bei Ferienwohnungen anbelangt, so kann man diesen bestimmt mit einschließen, nur kann es dann sein, dass man diesen als Zusatzbaustein dazu buchen und dementsprechend dann auch mehr bezahlen muss.
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