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Fristen für eine Schadensanzeige bei der Versicherung
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Im Schadensfall soll die Anzeige bei der zuständigen Versicherung so schnell wie möglich erfolgen. Existieren einheitliche Fristen oder setzen die einzelnen Gesellschaften diese nach eigenem Ermessen fest? Ab wann gilt denn die Frist für die Schadensanzeige beim Versicherer, wenn der Versicherungsnehmer einen Schaden wie beispielsweise einen Einbruch während seines Urlaubs erst mit einiger Verzögerung entdeckt oder wenn er gesundheitlich nicht zu einer umgehenden Schadensmeldung in der Lage ist? Kennt ihr solche Fristen oder habt diese vielleicht auch schon versäumt?
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Feste Fristen für eine Schadensanzeige bei der Versicherungsgesellschaft existieren meinem Wissen nach wohl nicht. Die Verträge sehen üblicherweise eine unverzügliche Meldung vor, was überwiegend mit innerhalb einer Woche übersetzt wird. In der privaten Krankenvollversicherung können Rechnungen grundsätzlich auch gesammelt eingereicht werden, ohne dass der Versicherer ein Fristversäumnis unterstellt.
Eine schuldhafte Verzögerung liegt ebenfalls nicht vor, wenn der Versicherungsnehmer aus gesundheitlichen Gründen wie wegen eines Unfallschadens oder auch einer Verletzung bei einem Raub nicht sofort zur Abgabe der Schadensmeldung in der Lage ist. Bei einem Einbruch während der Abwesenheit gilt die Frist ab dem Moment der Entdeckung. Sollte der exakte Schaden noch nicht feststehen, reicht es zur Fristwahrung aus, den Versicherer zunächst generell über den eingetretenen Schadensfall zu informieren und die detaillierte Meldung nachzureichen.
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Natürlich sollte man ein Schadensereignis möglichst immer zeitnah melden, aber einheitliche und für alle Versicherungen verbindliche Regelungen dazu, die kenne ich auch nicht. Rein von meinem Gefühl her würde ich ja mal sagen, dass eine angemessene Frist, bei einer Woche liegt. Da sollte wohl noch alles im grünen Bereich sein, aber nähere Ausführungen zu den Meldefristen, lassen sich bestimmt auch in den AGBs oder den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Vertrages finden. Gern werfen die Versicherer bei verspäteter Schadensmeldung ja auch ein "schuldhaftes Verzögern" vor und gerade deswegen sollte man schon sehr darauf achten, jeden Schaden frühzeitig zu melden, um keine Leistungskürzungen zu riskieren.
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