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Voraussetzungen und Höhe einer Eigenheimförderung
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Welche Möglichkeiten einer Eigenheimförderung bestehen denn heute noch, nachdem die klassische Eigenheimzulage 2006 ausgelaufen ist? Gibt es neben der staatlichen Wohnbauprämie weitere Maßnahmen, mit denen Länder oder Kommunen den Erwerb oder Bau von Eigenheimen fördern können? Welche Voraussetzungen müssen demnach erfüllt sein, um Anspruch auf die staatliche Eigenheimförderung in der Form der Wohnbauprämie zu erhalten? Wie hoch sind die Förderbeträge bei der staatlichen und bei der kommunalen Förderung von Wohneigentum?
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Die wichtigste Säule der Eigenheimförderung stellt die Wohnbauprämie dar. Anspruch auf diese haben alle Personen, die mindestens sechzehn Jahre alt sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen den Betrag von 25 600 Euro (bei der Zusammenveranlagung von Eheleuten das Doppelte) nicht übersteigt, wobei Kapitalerträge nicht mitzurechnen sind.
Die staatliche Wohnbauprämie beträgt 8,8 Prozent der förderfähigen Aufwendungen, wobei maximal je Jahr 512,00 Euro bei Einzelpersonen beziehungsweise 1024,00 Euro bei Ehepaaren und gemeinsamer Veranlagung staatlich gefördert werden. Voraussetzung für die Auszahlung der Wohnbauprämie ist der Besitz eines Bausparvertrages.
Weitere Eigenheimförderungen durch Länder und Kommunen sind möglich, diese betreffen jedoch in den meisten Fällen ausschließlich Familien mit jungen Kindern. Die Fördervoraussetzungen unterscheiden sich zudem auch nach Gemeinde beziehungsweise Bundesland.
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