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Beiträge zur Lebensversicherung steuerlich absetzbar?

 
Die Leistungen von Lebensversicherungen sind steuerpflichtig. Was gilt für die Beitragszahlungen? Können diese von der Steuer abgesetzt werden oder berücksichtigt das Finanzamt diese nicht mehr? Bestehen denn Unterschiede hinsichtlich der Absetzbarkeit zwischen einer Kapitallebensversicherung und einer reinen Risiko-Lebensversicherung? Hat sich in den letzten Jahren die steuerliche Absetzbarkeit der Versicherungsbeiträge gegenüber früher verschlechtert oder ist die nach wie vor uneingeschränkt gegeben? Habt ihr da schon Erfahrungen sammeln können und wisst nähere Einzelheiten dazu?
  
klingelton
 
 
 
Lange Zeit erkannte das Finanzamt tatsächlich sämtliche Einzahlungen für Lebensversicherungen als steuermindernde Ausgaben an. Heute sind die Beiträge für reine Risiko-Lebensversicherungen weiterhin absetzbar, nicht jedoch die Versicherungsprämien für eine Kapitallebensversicherung. Die Absetzbarkeit wird durch den jeweiligen Höchstbetrag für Vorsorgeaufwendungen eingeschränkt. Sie bezieht sich auch auf Sonderformen der Risiko-Lebensversicherung wie die Sterbegeldversicherung.

Eine wesentliche Ausnahme von der grundsätzlichen Nichtabsetzbarkeit der Beiträge für Kapitallebensversicherungen und private Rentenversicherungen gilt für Riester-Verträge und Rürup-Verträge, bei denen der Versicherungsnehmer je nach persönlicher Situation entweder eine direkte staatliche Zulage oder einen Nachlass auf die Steuerschuld erhält. Diese Vorteile gehen jedoch bei schädlicher Verwendung, wozu auch das Beleihen des Vertrages gehört, rückwirkend verloren.
  
longplay
 
 
 
Die Möglichkeiten einer steuerlichen Absetzbarkeit von Beiträgen der Lebensversicherungen, haben sich in der Tat in den letzten Jahren verschlechtert. Ich konnte vor einigen Jahren noch einen gewissen Betrag bei der Steuer geltend machen, aber auch nur, weil es sich bei mir um einen alten Vertrag gehandelt hat. Allerdings gab es da auch Höchstgrenzen, die man dann als Vorsorgeaufwendungen angeben konnte und die Kapitallebensversicherung muss aber vor dem 01.01.2005 abgeschlossen worden sein.

Bei Risikolebensversicherungen stellt sich das ganze etwas anders und vielleicht sogar noch vorteilhafter dar, denn da sind die Beiträge wohl nach wie vor absetzbar und es gelten auch andere Besteuerungen, aber dazu würde ich mich mal bei einem Steuerberater über die aktuellen Regelungen und Steuergesetze schlau machen, weil da gibt es ja alle paar Jahre Änderungen.
  
holzer
 
 
 
   
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