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Definition - Halbbare Zahlung
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Eine halbbare Zahlung stellt eine Besonderheit im Zahlungsverkehr dar. Sie wird immer dann getätigt, wenn nur einer der Beteiligten für die Zahlung sein Konto nutzt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn jemand mit Hilfe eines so genannten Zahlscheines Geld in bar auf das Konto eines anderen einzahlt. Dies kann jeder an nahezu jedem Bankschalter in Auftrag geben, allerdings werden dafür meist recht hohe Gebühren von den Banken gefordert.
Doch auch wenn jemand beispielsweise eine Rechnung durch ausstellen eines Barschecks begleicht spricht man von einer halbbaren Zahlung. Hier erhält der Empfänger Bargeld, während es dem Zahlungspflichtigen von seinem Girokonto abgebucht wird.
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Ergänzend zu den halbbaren Zahlungen sei noch gesagt, dass diese, soweit es möglich ist, vermieden werden sollten, und zwar aus einem ganz einfachen Grund. Der Zahlschein als die übliche Form der halbbaren Zahlung wurde bereits angesprochen. Genutzt wird dieser, um auf ein fremdes Konto bar Geld einzuzahlen.
Der Haken besteht jedoch in den Kosten bzw. den Gebühren, die von der Bank berechnet wird. Denn für solch eine Bareinzahlung auf ein fremdes Konto zahlt man leicht zehn Euro oder einen noch höheren Betrag an Gebühren. Und da in der heutigen Zeit im Grunde jeder Verbraucher zumindest ein Guthabenkonto bekomme sollte, ist es auch nicht mehr notwendig, halbbar zu zahlen.
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Im privaten Bereich wird man solche Halbbaren Zahlungen wohl nie antreffen, sondern solche Zahlweisen sind wohl eher nur in geschäftlichen Bereichen vorzufinden. Aber auch da wird man solche Zahlungsarten, wegen der immer zunehmenderen Digitalisierung wohl kaum noch vorfinden, denn Zahlungen mit Zahlschein oder Scheck sind ja bestimmt Megaout und die werden direkt online auf das jeweilige Konto überwiesen.
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