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Pfändung von Urlaubsgeld erlaubt?

 
Wer damit rechnet, eine Gehaltspfändung von einem Gläubiger zu bekommen, muss sich dennoch keine Gedanken um sein Urlaubsgeld machen. Die Urlaubsgeld Pfändung wird in der Zivilprozessordnung ausgeschlossen, es müssen hierfür jedoch einige Bedingungen erfüllt werden. So muss das Urlaubsgeld zwingend auch als solches ausgewiesen werden, um von der Pfändung ausgenommen zu bleiben.

Ebenfalls darf es nur die übliche Höhe haben, und nicht höher wie ein Monatsgehalt sein. Woran sich die übliche Höhe für Urlaubsgeld bemisst sehen die Gerichte jedoch manchmal recht unterschiedlich. Hier wird meist der Tarifvertrag zu Rate gezogen, oder ein statistischer Mittelwert der entsprechenden Branche zu Grunde gelegt. Hier muss deshalb bei einer vorliegenden Pfändung genau darauf geachtet werden, dass nicht zu viel Geld an den Gläubiger fließt.
  
Wolke7
 
 
 
Mein Wissensstand bezüglich der möglichen Pfändung von Urlaubsgeld ist ein anderer. Und zwar ist es meines Wissens so, dass nur der nicht pfändbare Teil eines Einkommen von der etwaigen Pfändung durch Gläubiger ausgenommen ist. Und da es sich beim Urlaubsgeld in dem Sinne um einen Bonus zum normalen Gehalt handelt, kann dieses Urlaubsgeld eigentlich nicht unter den nicht pfändbaren Teil fallen.

Es ist zwar so, dass man als Arbeitnehmer Anspruch auf eine gewisse Anzahl an Urlaubstage im Jahr hat, aber eine Anspruch auf Urlaubsgeld gibt es grundsätzlich nicht, falls nicht eine Regelung per Tarifvertrag besteht. Insofern kann es aus meiner Sicht auch nicht sein, dass das Urlaubsgeld von einer Pfändung ausgenommen wird. Aber ich würde mich diesbezüglich der Sicherheit halber beim Rechtsanwalt erkundigen.
  
Sunny
 
 
 
   
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